Das Land NRW hat nach der letzten Bund-Länder-Konferenz die CoronaSchVO aktualisiert, wonach es nun im Laufe des Monats sukzessive zu Lockerungen für uns Sportler kommen könnte. Während der Individualsport davon bereits jetzt im Rahmen des zweiten und dritten Öffnungsschrittes profitiert, empfiehlt der FLVW für den Fußball als Kontaktsportart den sog. vierten Öffnungsschritt abzuwarten, was frühestens Ende März sein wird.

Wir als Vorstand sind im Rahmen des Trainings- und Spielbetriebs nach wie vor für den Schutz unserer Spieler verantwortlich und sind dazu angehalten, jegliche Lockerungen vorsichtig und gewissenhaft vorzunehmen. Deshalb werden wir die o.g. Empfehlungen des Verbands prüfen und sind nun dabei unser bisheriges Schutzkonzept an die neuen Regelungen anzupassen, sodass wir für eine etwaige Aufnahme des Trainingsbetriebs vorbereitet sind.

Entscheidend bleiben jedoch der weitere Verlauf der Pandemie, der damit einhergehend weiterhin maßgebliche Inzidenzwert und letztlich auch die Vorgaben der Kommune.

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